Obige Daten lassen bezogen auf Iprodion folgende Schlussfolgerungen zu:
• Eine regelmäßige tägliche Überschreitung des ADI von Iprodion durch den Konsum von Erdbeeren, Salat oder Trauben scheint unwahrscheinlich.
• Mit gelegentlichen Überschreitungen des ADI durch den Konsum von Salat oder Trauben muss jedoch gerechnet werden — insbesondere bei Kindern.
Die Gesundheitsbehörden geben Entwarnung. Anlass zur Sorge bestehe erst dann, wenn der ADI über einen längeren Zeitraum regelmäßig überschritten werde. Denn der ADI bewerte die chronische Toxizität — also eine Wirkung, die erst bei regelmäßiger Aufnahme auftrete. Einmalige oder gelegentliche Überschreitungen des ADI werden daher toleriert.
Nun ist aber seit längerem bekannt, dass manche Pestizidwirkungen bereits bei einmaligem Konsum auftreten können. 1995 hat die WHO aus diesem Grund erstmals für ein Pestizid eine so genannte Akute Referenz-Dosis (ARfD) festgelegt, um das Gesundheitsrisiko bei einmaliger Aufnahme zu bewerten. Doch die Mühlen der Risikobewertung mahlen langsam. Von den mehr als 400 derzeit in der EU zugelassenen Pestiziden ist bis dato erst bei knapp einem Drittel untersucht worden, ob die Ermittlung einer Akuten Referenz-Dosis (ARfD) angebracht ist. Bei 59 Wirkstoffen erkannten die Behörden eine mögliche Gesundheitsgefährdung bereits durch einmaligen Konsum und legten daher eine ARfD fest. Im Falle des Iprodion fand die EU allerdings die Festlegung einer ARfD nicht für nötig. Interessanterweise waren die US-amerikanischen Kollegen da anderer Meinung und legten 1999 für Iprodion eine ARfD fest von 0,067 mg/kg.
Glaubt man den amerikanischen Gesundheitsbehörden, kann bereits der einmalige Konsum von Iprodion unsere Gesundheit gefährden. Und zwar bei einem Kind allein schon — bei Ausschöpfung der gesetzlichen Höchstmenge — mit einer einzigen Portion Salat oder Trauben (80 Gramm).